Datum: 25. Oktober 2022 um 15:32 Uhr
Alarmierungsart: Digitaler Meldeempfänger
Dauer: 20 Minuten
Einsatzart: Brandeinsatz > Brandmeldeanlage
Einsatzort: Büdingen, Bahnhofstraße
Einheiten und Fahrzeuge:

Weitere Kräfte: Polizei


Einsatzbericht:

In einem Geschäftshaus löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Erkundung ergab einen eingeschlagenen Druckknopfmelder, welcher mutwillig ausgelöst wurde. Ein Polizeibeamter, der sich zufällig in seiner Freizeit im betroffenen Objekt aufhielt, konnte die verursachende Person fassen. Sie wurde an die ebenfalls alarmierte Polizei übergeben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich beim Missbrauch von Notrufeinrichtungen nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Genauer bewegt man sich nach § 145 StGB im Bereich einer Straftat, welche mit Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Einsatzmittel, die vielleicht an anderer Stelle wirklich gebraucht werden, sind so gebunden und stehen nicht zum unmittelbaren Leisten von Hilfe zur Verfügung.